Matthias Haemisch Unternehmensberatung im Umweltschutz
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MATTHIAS HAEMISCH,TEL. 0521/52133-34 Fax 36 E-MAIL :MHaemisch@aol.com

  MANUSKRIPT, Stand 09.07.96 12:35 ca Wörter, Zeilen a 35 Anschläge
 

  Dr. Ralf Tuminski , Matthias Haemisch

Zertifizierung ist kein Selbstzweck
Bei der Frage nach einem Zertifizierungssystem für den  Entsorgerfachbetrieb  dürfen Fragen der Weiterentwicklung nicht außer acht gelassen werden.

Die Notwendigkeit eines einheitlichen Zertifizierungssystems für Entsorgerbetriebe wird von Niemanden bestritten und  wird spätestens mit der einschlägige  Rechtsverordnung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz festgeschrieben sein.

Umstritten ist jedoch nach wie vor, welches der verschiedenen bestehenden Zertifizierungssysteme sich  für die Entsorgungswirtschaft anbietet.  Qualitätssicherung nach DIN/ISO 9.000ff, die neue Norm DIN/ISO14.000 speziell für Umweltmanagementsysteme oder das Öko-Audit nach der EG-Verordnung. Die schwierigen  Abgrenzungen zwischen den Systemen und die Fülle neuer Begriffe in  den Verordnungen und Normen macht die Entscheidung nicht eben leichter.

Die Ansätze zur Wahl eines Zertifizierungsweges werden in den §§ 51 und  52 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes dargelegt. Die Rechtsverordnung zu  den Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe liegt erst im Entwurf vor. Fest steht, daß sowohl die DIN/ISO 9000ff wie auch die  EG-Öko-Audit VO Basis einer solchen Anerkennung sein können.
 
 

  • Pro und Kontra Audit

 

In der Diskussion um den richtigen Weg zur Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb wird mit vielen Argumenten gefochten. Skeptiker einer Zertifizierung nach EG-Öko-Audit-VO führen vor  allem die  folgenden Kritikpunkte an:
 
 

  • Eine Zertifizierung für Unternehmen, die im Bereich Sammlung, Transport  und Zwischenlagerung tätig sind, ist nach der EG-Verordnung bislang nicht  vorgesehen. (Diese gewerblichen Bereiche werden im  NACE-Codes  nicht  aufgeführt.) .
  • Unternehmen, die "Recycling- Behandlungs- oder Deponieanlagen betreiben,  können konkrete Verbesserungen, wie z.B. die Erhöhung von Verwertungsquoten,  wie in der EG-Verordnung gefordert, nur  schwer umsetzen.
  • Unternehmen, die in der Entsorgungsbranche tätig sind, haben die  Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen ohnehin als Unternehmensziel und  bedürfen damit nur einer Qualitätszertifizierung.

 

Auf den ersten Blick sind die dargelegten Positionen logisch und konsequent, wenn man die Tätigkeit der Unternehmen in der Entsorgungswirtschaft isoliert von anderen umweltrelevanten  Tätigkeiten  unserer Industriegesellschaft sieht. Bei einer übergreifenden Sicht der Dinge sieht man Verknüpfungen, die es zu diskutieren lohnt.
 
 

  • Entsorgungstätigkeiten, können nicht zusammenhanglos in Sammlung,  Transport, Zwischenlagerung und Recycling, Behandlung und Beseitigung  eingeteilt und getrennt werden. Gerade die erste Gruppe  der   Entsorgungstätigkeiten hat von der Qualität her einen großen Einfluß auf die  nachfolgende Gruppe der Stoffverwertung oder -beseitigung.
  • Entsorgungsaktivitäten sind gerade im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und  Abfallgesetzes Dienstleistungen, die in ein gesamtwirtschaftliches System  eingeordnet sind und nicht für sich stehen. Die  Anforderungen  der gewerblichen  und industriellen Produktions-, Verteilungs- und Konsumsystemen gelten hier in  gleichem Maße.
  • Die EG-Öko-Audit Verordnung. fordert u.a., daß im Rahmen der Umweltpolitik  und -programme sowie der Umweltbetriebsprüfungen "der betriebliche  Umweltschutz und Praktiken bei Auftragnehmern,   Unterauftragnehmern und  Lieferanten zu berücksichtigen sind".

 

Diesen Überlegungen wird besonders im Anhang 1 der EG-Verordnung Rechnung getragen, in dem die "Vorschriften in bezug auf Umweltpolitik, -programm- und -managementsysteme"  beschreiben  sind. Hier werden explizit die im folgenden genannten Punkte als "in einem Audit zu behandelnden Gesichtspunkte" genannt:
 
 

  • Vermeidung, Recycling, Wiederverwendung, Transport und Endlagerung von  Abfällen;
  • Produktplanung (Design, Verpackung, Transport, Verwendung und  Endlagerung);
  • Verhütung und Begrenzung umweltschädigender Vorfälle;
  • besondere Verfahren bei umweltschädigenden Unfällen.

 


Teil der Managementpraktiken ist auch, tendenziell darauf hinzuwirken, daß von den Auftragnehmern und Partnern ähnliche Geschäftspraktiken und Umweltnormen angewandt werden, wie  sie für das  eigene Unternehmen gelten. Damit entfaltet das EG-Öko-Audit seine Wirkung weit über den direkt zertifizierten Standort hinaus. In diesem Sinne können Unternehmen, die in den Bereichen Recycling und  Abfallbeseitigung tätig sind,  sehr wohl dazu beitragen, Recyclingquoten zu erhöhen bzw. die Qualität der Abfallbeseitigung zum Wohle der Umwelt zu verbessern.

Die Abwägung zwischen ökonomischen Aufwendungen und  sinnvoller Umweltvorsorge können bei der  Teilnahme am EG-Öko-Audit-Verfahren durch das Unternehmen selbst, auch unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten festgelegt werden. Damit bleibt, im Rahmen der  ordnungsrechtlichen Bedingungen, ein großer Entscheidungsspielraum  für die bessere Leistung.
 
 

Innovationen und damit Verbesserungen von Leistungen sind direkt von den vorgeschalteten  Tätigkeiten im Bereich Sammlung, Transport und Zwischenlagerung abhängig. Gerade diese  Verknüpfung verschiedener Leistungsträger, die letztlich zusammen die Qualität der Abfallwirtschaft bestimmen, erfordern ein  Zertifizierungsinstrumentarium, das über das einzelne Unternehmen hinausblickt.
 
 

 Qualität braucht Entwicklung
 
 

Fest steht, daß die reine Erfüllung von  Zertifikatskriterien keine Leistungen im Sinne einer Innovation erzeugt. Zertifizierungen können sogar zum Stillstand in einem  Unternehmen führen, wenn man sich auf der "sicheren Seite" des Ufers wähnt.
 
 

Die alleinige Qualitätszertifizierung für die Art der Durchführung von Leistungen kann dazu führen, daß statisch nur der  rechtlich und normativ gesteckte Rahmen erfüllt wird. Unternehmen  könnten sich dadurch in Sicherheit wiegen und gerade durch das erhaltene Zertifikat weitere kontinuierliche Verbesserungen versäumen. Angesichts der Dynamik, mit der  die Entwicklung in der Abfallwirtschaft  vorangeht, ein fatales Risiko. Sorgt die Zertifizierung dagegen für eine Vernetzung mit anderen Unternehmen der Branche, wie nach EG-Öko-Audit VO gefordert, entsteht eine zusätzliche  anspornende Instanz zur  Unternehmensentwicklung.
 

Versteht man unter der Zertifizierung neben der Absicherung einer "ordentlichen Leistung" auch die Chance zur Entwicklung von Leistungen und Innovationen, so  darf ein  Qualitätssystem nicht nur auf den "Status Quo" aufbauen.

Das Beispiel eines konservativen Beharrens auf die gute alte Tradition eines "Made in Germany" oder "Made in Great Britain"  zeigt,  daß es nicht ausreicht, Bewährtes zu bewahren. Qualität braucht Entwick-lung. Erst die dynamische Weiterentwicklung der Ziele im Umweltschutz und in der Qualität stellt wirklich Qualität sicher. Stagnation  ist Rückschritt. Der  Aspekt der Entwicklung erscheint denn auch weit wichtiger als die formale Erfüllung starrer Kriterien von Überwachungsorganisationen.
 
 

Pflicht zur Verbesserung
  
 

Dieser Forderungen  nach Entwicklungsmöglichkeit muß ein Zertifizierungssystem für den Entsorgerfachbetrieb gerecht werden.
 
 

Ziel eines Zertifizierungssystems ist also die  Förderung einer kontinuierlichen Verbesserung aller  relevanten Tätigkeiten eines Unternehmens über den Durchschnitt hinaus. Dieses leistet das EG-Öko-Audit durch die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung.
 
 

Besser sein als die Norm
 

 Ziel ist es doch gerade besser zu sein als die Norm. Nur dann unterscheidet sich der einzelne Beteiligte an einem solchen System von anderen  Beteiligten. Und erst dann können auch Wettbewerbsvorteile wirksam werden.
 
 

Der Gesetzgeber verlagert die Zuständigkeit für die Umweltvorsorge zunehmend von den Ordnungsbehörden in die  Eigenverantwortung der Privatwirtschaft. Eben weil hier dynamischere Problemlösungen erwartet werden. Die Chance,  die sich daraus ergibt sollte nicht dadurch vertan werden, daß die Privatwirtschaft nun mit dem  Aufbau eigener behördenähnlicher Überwachungssturkturen beginnt.