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MATTHIAS HAEMISCH,TEL. 0521/52133-34 Fax 36 E-MAIL :MHaemisch@aol.com
MANUSKRIPT, Stand 09.07.96 12:35 ca Wörter, Zeilen a 35 Anschläge Dr. Ralf Tuminski , Matthias Haemisch Zertifizierung ist kein Selbstzweck
Bei der Frage nach einem Zertifizierungssystem für den Entsorgerfachbetrieb dürfen Fragen der Weiterentwicklung nicht außer acht gelassen werden.Die Notwendigkeit eines einheitlichen
Zertifizierungssystems für Entsorgerbetriebe wird von Niemanden bestritten und wird spätestens mit der einschlägige Rechtsverordnung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz festgeschrieben sein.
Umstritten ist jedoch nach wie vor, welches der verschiedenen bestehenden Zertifizierungssysteme sich für die Entsorgungswirtschaft anbietet. Qualitätssicherung nach DIN/ISO 9.000ff, die neue
Norm DIN/ISO14.000 speziell für Umweltmanagementsysteme oder das Öko-Audit nach der EG-Verordnung. Die schwierigen Abgrenzungen zwischen den Systemen und die Fülle neuer Begriffe in den
Verordnungen und Normen macht die Entscheidung nicht eben leichter. Die Ansätze zur Wahl eines Zertifizierungsweges werden in den §§ 51 und 52 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes dargelegt.
Die Rechtsverordnung zu den Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe liegt erst im Entwurf vor. Fest steht, daß sowohl die DIN/ISO 9000ff wie auch die EG-Öko-Audit VO Basis einer solchen
Anerkennung sein können.
In der Diskussion um den richtigen Weg zur Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb wird mit vielen Argumenten gefochten. Skeptiker einer Zertifizierung nach
EG-Öko-Audit-VO führen vor allem die folgenden Kritikpunkte an:
- Eine Zertifizierung für Unternehmen, die im Bereich Sammlung, Transport und Zwischenlagerung tätig sind, ist nach der EG-Verordnung bislang nicht vorgesehen. (Diese gewerblichen Bereiche
werden im NACE-Codes nicht aufgeführt.) .
- Unternehmen, die "Recycling- Behandlungs- oder Deponieanlagen betreiben, können konkrete Verbesserungen, wie z.B. die Erhöhung von Verwertungsquoten, wie in der EG-Verordnung
gefordert, nur schwer umsetzen.
- Unternehmen, die in der Entsorgungsbranche tätig sind, haben die Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen ohnehin als Unternehmensziel und bedürfen damit nur einer
Qualitätszertifizierung.
Auf den ersten Blick sind die dargelegten Positionen logisch und konsequent, wenn man die Tätigkeit der Unternehmen in der Entsorgungswirtschaft isoliert von anderen
umweltrelevanten Tätigkeiten unserer Industriegesellschaft sieht. Bei einer übergreifenden Sicht der Dinge sieht man Verknüpfungen, die es zu diskutieren lohnt.
- Entsorgungstätigkeiten, können nicht zusammenhanglos in Sammlung, Transport, Zwischenlagerung und Recycling, Behandlung und Beseitigung eingeteilt und getrennt werden. Gerade die erste
Gruppe der Entsorgungstätigkeiten hat von der Qualität her einen großen Einfluß auf die nachfolgende Gruppe der Stoffverwertung oder -beseitigung.
- Entsorgungsaktivitäten sind gerade im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Dienstleistungen, die in ein gesamtwirtschaftliches System eingeordnet sind und nicht für sich
stehen. Die Anforderungen der gewerblichen und industriellen Produktions-, Verteilungs- und Konsumsystemen gelten hier in gleichem Maße.
- Die EG-Öko-Audit Verordnung. fordert u.a., daß im Rahmen der Umweltpolitik und -programme sowie der Umweltbetriebsprüfungen "der betriebliche Umweltschutz und Praktiken bei
Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten zu berücksichtigen sind".
Diesen Überlegungen wird besonders im Anhang 1 der EG-Verordnung Rechnung getragen, in dem die "Vorschriften in bezug auf Umweltpolitik, -programm- und
-managementsysteme" beschreiben sind. Hier werden explizit die im folgenden genannten Punkte als "in einem Audit zu behandelnden Gesichtspunkte" genannt:
- Vermeidung, Recycling, Wiederverwendung, Transport und Endlagerung von Abfällen;
- Produktplanung (Design, Verpackung, Transport, Verwendung und Endlagerung);
- Verhütung und Begrenzung umweltschädigender Vorfälle;
- besondere Verfahren bei umweltschädigenden Unfällen.
Teil der Managementpraktiken ist auch, tendenziell darauf hinzuwirken, daß von den Auftragnehmern und Partnern ähnliche Geschäftspraktiken und Umweltnormen
angewandt werden, wie sie für das eigene Unternehmen gelten. Damit entfaltet das EG-Öko-Audit seine Wirkung weit über den direkt zertifizierten Standort hinaus. In diesem Sinne können
Unternehmen, die in den Bereichen Recycling und Abfallbeseitigung tätig sind, sehr wohl dazu beitragen, Recyclingquoten zu erhöhen bzw. die Qualität der Abfallbeseitigung zum Wohle der Umwelt zu
verbessern.
Die Abwägung zwischen ökonomischen Aufwendungen und sinnvoller Umweltvorsorge können bei der Teilnahme am EG-Öko-Audit-Verfahren durch das Unternehmen selbst, auch unter
marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten festgelegt werden. Damit bleibt, im Rahmen der ordnungsrechtlichen Bedingungen, ein großer Entscheidungsspielraum für die bessere Leistung.
Innovationen und damit Verbesserungen von Leistungen sind direkt von den vorgeschalteten Tätigkeiten im Bereich Sammlung, Transport und Zwischenlagerung abhängig. Gerade diese
Verknüpfung verschiedener Leistungsträger, die letztlich zusammen die Qualität der Abfallwirtschaft bestimmen, erfordern ein Zertifizierungsinstrumentarium, das über das einzelne Unternehmen
hinausblickt. Qualität braucht Entwicklung Fest steht, daß die reine Erfüllung von Zertifikatskriterien keine Leistungen im Sinne einer
Innovation erzeugt. Zertifizierungen können sogar zum Stillstand in einem Unternehmen führen, wenn man sich auf der "sicheren Seite" des Ufers wähnt. Die alleinige
Qualitätszertifizierung für die Art der Durchführung von Leistungen kann dazu führen, daß statisch nur der rechtlich und normativ gesteckte Rahmen erfüllt wird. Unternehmen könnten sich dadurch
in Sicherheit wiegen und gerade durch das erhaltene Zertifikat weitere kontinuierliche Verbesserungen versäumen. Angesichts der Dynamik, mit der die Entwicklung in der Abfallwirtschaft vorangeht,
ein fatales Risiko. Sorgt die Zertifizierung dagegen für eine Vernetzung mit anderen Unternehmen der Branche, wie nach EG-Öko-Audit VO gefordert, entsteht eine zusätzliche anspornende Instanz zur
Unternehmensentwicklung. Versteht man unter der Zertifizierung neben der Absicherung einer "ordentlichen Leistung" auch die Chance zur Entwicklung von Leistungen und Innovationen,
so darf ein Qualitätssystem nicht nur auf den "Status Quo" aufbauen. Das Beispiel eines konservativen Beharrens auf die gute alte Tradition eines "Made in Germany" oder
"Made in Great Britain" zeigt, daß es nicht ausreicht, Bewährtes zu bewahren. Qualität braucht Entwick-lung. Erst die dynamische Weiterentwicklung der Ziele im Umweltschutz und in der
Qualität stellt wirklich Qualität sicher. Stagnation ist Rückschritt. Der Aspekt der Entwicklung erscheint denn auch weit wichtiger als die formale Erfüllung starrer Kriterien von
Überwachungsorganisationen. Pflicht zur Verbesserung Dieser Forderungen nach Entwicklungsmöglichkeit muß ein Zertifizierungssystem für den
Entsorgerfachbetrieb gerecht werden. Ziel eines Zertifizierungssystems ist also die Förderung einer kontinuierlichen Verbesserung aller relevanten Tätigkeiten eines
Unternehmens über den Durchschnitt hinaus. Dieses leistet das EG-Öko-Audit durch die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung. Besser sein als die Norm
Ziel ist es doch gerade besser zu sein als die Norm. Nur dann unterscheidet sich der einzelne Beteiligte an einem solchen System von anderen Beteiligten. Und erst dann können auch
Wettbewerbsvorteile wirksam werden. Der Gesetzgeber verlagert die Zuständigkeit für die Umweltvorsorge zunehmend von den Ordnungsbehörden in die Eigenverantwortung der
Privatwirtschaft. Eben weil hier dynamischere Problemlösungen erwartet werden. Die Chance, die sich daraus ergibt sollte nicht dadurch vertan werden, daß die Privatwirtschaft nun mit dem Aufbau
eigener behördenähnlicher Überwachungssturkturen beginnt. |