Matthias Haemisch Unternehmensberatung im Umweltschutz
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Begriffe
Ein Überblick über die wichtigsten Begriffe im Umweltmanagement

EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS II (Environmental Management and Audit Scheme)
Unternehmen können auf freiwilliger Basis ein
Umweltmanagementsystem aufbauen und in Umwelterklärungen  öffentlich über den Stand ihrer Umweltschutzleistungen berichten. Die Unternehmen werden von zugelassenen Umweltgutachtern auditiert  und validiert und dürfen das Logo des EG-Öko-Audits
EMAS II.pdfführen. Seit 2001  gibt es die erste Überarbeitung dieser Verordnung (EMAS II).

DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme
  Internationale Norm für Umweltmanagementsysteme in Anlehnung an die DIN ISO 9000er Normen zum Qualitätsmanagement. Unternehmen formulieren eigene Unternehmensziele im Umweltschutz (Umweltpolitik) und stellen zum Erreichen dieser Ziele Umweltprogramme auf und entwickeln entsprechende Organisationsstrukturen( Umweltmanagementsystem), die in einem Umwelthandbuch dokumentiert werden. Unternehmen werden durch unabhängige Gutachter zertifiziert.

 

Vergleich EG-Öko-Audit (EMAS)DIN EN ISO 14001
  Das EG Öko-Audit ist generell die anspruchsvollere Form, allerdings nur in Europa anerkannt. Im Unterschied zur DIN ISONorm muß das Unternehmen nach EMAS regelmäßig eine öffentliche  Umwelterklärung abgeben. Ein  Umweltmanagementsystem nach DIN/ISO 14001 ist mit der EMAS II Grundlage einer Validierung nach EG-Öko-Audit, erfüllt allein jedoch noch nicht die Anforderungen.

 

DIN EN ISO 9000
Internationale Norm zum Qualitätsmanagement.

 

Umweltpolitik
Grundsätze, Allgemeine Einstellung und Zielsetzung eines Unternehmens im  Umweltschutz. Die  Umweltpolitik wird von der obersten Unternehmensführung formuliert und in Umweltzielen und Umweltprogrammen weiter konkretisiert.

 

Umweltmanagementsystem
  Gesamtheit der systematischen Aktivitäten eines Unternehmens im Umweltschutz. Bestehen in der Regel aus Umweltpolitik , Umweltzielen, Umweltprogrammen. Das Umweltmanagementsystem wird in einem Umwelthandbuch dokumentiert.

 

Umweltprogramme
Maßnahmenpläne zur Erreichung der Umweltziele unter Benennung von Verantwortlichen, zeitlichen Vorgaben, eingesetzter Mittel etc.

 

Umwelthandbuch
Dokumentation des Umweltmanagementsystems eines Unternehmens.

 

Integrierte Managementsysteme
  Wegen der sehr ähnlichen Strukturen von Umwelt- und Qualitätsmanagementsystemen empfiehlt sich vor allem für kleinere Unternehmen der Aufbau Integrierte Systeme, die beide Normen  erfüllen. Ergänzend können auch  Aspekte wie Dokumentenmanagement oder der Arbeitsschutz in einem integrierten Managementsystem aufgenommen werden. (vergl.: Kalitzki, Haemisch, Gust Unternehmensberatung für Integrierte Mnagementsysteme)

 

 Umweltbetriebsprüfung
Die EG-Verordnung unterscheidet zwischen einer so genannten "1. Umweltprüfung",  in der die  wesentlichen Umweltaspekte eines Unternehmens (vor dem Aufbau eines Umweltmanagementsystems) erfaßt werden und werden den regelmäßig folgenden   "Umweltbetriebsprüfungen", in denen die Funktion des aufgebauten Umweltmanagementsystems geprüft wird. Im Unterschied zur EG-Öko-Audit Verordnung ist nach der DIN EN ISO 14001 ist eine 1. Umweltprüfung keine Pflicht. Es empfiehlt sich aber, in einem ersten Schritt systematisch alle  Umweltaspekt des  Unternehmens zu erfassen. Umweltbetriebsprüfungen können von internen oder externen Fachkräften durchgeführt werden.

 

  Validierung, Zertifizierung
Nach dem EMAS-System werden Managementsysteme und Öffentliche Umwelterklärung durch  unabhängige zugelassene Umweltgutachter validiert.  Managementsysteme nach DIN-Normen werden von zugelassenen Zertifizierungs-Auditoren zertifiziert.   Schaubild zum Verfahren.

 interner Umweltbericht
Ergebnisbericht einer systematsichen Prüfung aller Umweltaspekte eines Unternehmens  (Schwachstellenanalyse) einschließlich einem abgeleitetetem  Maßnahmenkatalog. Interne Umweltberichte können der erste Schritt zum Aufbau von Umweltmanagementsystem sein. Sie könenn aber auch als eigenständiges Instrument zur Festellung betrieblicher Schwachstellen und  besonderer Leistungen und direkt zur Einleitung von Maßnahmen dienen.

 

Deregulierung
In einigen Bundesländern verringern die Umweltbehörden ihre Kontrollen bei  Unternehmen, die nach EG-Öko-Audit validiert sind und öffentliche Umwelterklärungen abgeben.

 

ÖKO-Bilanzen
 Unternehmensbezogene Öko-Bilanzen erfassen die Stoffströme eines Unternehmens (In-Put, Out-Put) um Informationen über die Umweltauswirkungen eines  Unternehmens zu erhalten und  durch ein Öko-Controlling Entwicklungen zu steuern. Produktbezogene Öko-Bilanzen erfassen alle Umweltauswirkungen eines Produktes  über alle Produktionsstufen (von der Rohstoffgewinnung  bis zu Entsorgung) hinweg. Sie dienen dem Nachweis ökologischer Vorteile und zum Vergleich von Produkten.

 

  Umwelterklärung
Unternehmen und Organisationen die am
Öko-Audit-System der EU (EMAS) teilnehmen veröffentlichen in regelmäßien Abständen eine Umwelterklärung in der über die Entwicklungen im  eigenen Umweltschutz berichtet wird und die wichtigsten  Daten (Kennzahlen) zu den Umweltauswirkungen der Organisation veröffentlicht werden. Die Umwelterklärung wird von  unabhängigen zugelassenen Umweltgutachtern validiert; für gültig befunden.

 

Abfallbilanzen / Abfallwirtschaftskonzept
 Nach Kreislaufwirtschaft – und Abfallgesetz sind viele produzierenden Unternehmen verpflichtet,  in jährlichen Abfallbilanzen Mengen und Entsorgungswege der  anfallenden Abfälle zu dokumentieren und über en Abfallwirtschaftskonzept für mehrere Jahre die Entsorgungssicherheit nachzuweisen.

 

Umwelthaftung
Haftung von Unternehmen für eingetretene Umweltschäden. Nach dem Umwelthaftungsgesetz  können Unternehmen auch dann haften, wenn  Umweltschäden im Rahmen des regulären, genehmigten betriebes entstanden sind. Unter Umständen obliegt es den Unternehmen  nachzuweisen, daß aufgetretene Umweltschäden nicht durch den Betrieb entstanden sind.

 

 Gütesiegel: Blauer Engel, (Grüner Punkt), EMAS
 In der Regel Kennzeichnung für besonders umweltfreundliche Produkte. Das bekannteste  Kennzeichen in Deutschland, der "Blaue Umweltengel" wird unter  Kontrolle des Umweltbundesamtes vergeben. Der "Gründe Punkt" ist dagegen kein Gütesiegel für ein  umweltfreundliches Produkt sondern nur eine Kennzeichnung  des Entsorgungsweges. Das EG-Zeichen für Unternehmen, die am EG-Öko-Audit-System (EMAS) teilnehmen, durfte bisher nur  zur Werbung für das Unternehmen, nicht aber für einzelne Produkte des Unternehmen verwendet werden.  Mit der EMAS II darf das Logo nun aucheingeschränkt  in der Produkwerbung  eingesetzt werden, wenn in der Werbung nur Aussagen getroffen werden, die auch in der Umwelterklärung stehen und dort von unabhängigen Gutachtern überprüft wurden.