Begriffe Ein Überblick über die wichtigsten Begriffe im Umweltmanagement EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS II (Environmental Management and Audit Scheme) Unternehmen können auf freiwilliger Basis ein Umweltmanagementsystem
aufbauen und in Umwelterklärungen öffentlich über den Stand ihrer Umweltschutzleistungen berichten. Die Unternehmen werden von zugelassenen
Umweltgutachtern auditiert und validiert und dürfen das Logo des EG-Öko-Audits
führen. Seit 2001 gibt es die erste Überarbeitung dieser Verordnung (EMAS II). DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme
Internationale Norm für Umweltmanagementsysteme in Anlehnung an die DIN ISO 9000er Normen zum Qualitätsmanagement. Unternehmen formulieren eigene Unternehmensziele im Umweltschutz (Umweltpolitik) und stellen zum Erreichen dieser Ziele Umweltprogramme auf
und entwickeln entsprechende Organisationsstrukturen( Umweltmanagementsystem), die in
einem Umwelthandbuch dokumentiert werden. Unternehmen werden durch unabhängige Gutachter zertifiziert.
Vergleich EG-Öko-Audit (EMAS)DIN EN ISO 14001 Das EG Öko-Audit ist generell die anspruchsvollere Form, allerdings nur in Europa anerkannt.
Im Unterschied zur DIN ISONorm muß das Unternehmen nach EMAS regelmäßig eine
öffentliche Umwelterklärung abgeben. Ein Umweltmanagementsystem nach DIN/ISO 14001 ist mit der EMAS II Grundlage einer Validierung nach EG-Öko-Audit, erfüllt allein jedoch noch
nicht die Anforderungen. DIN EN ISO 9000
Internationale Norm zum Qualitätsmanagement. Umweltpolitik
Grundsätze, Allgemeine Einstellung und Zielsetzung eines Unternehmens im Umweltschutz. Die Umweltpolitik wird von der obersten Unternehmensführung formuliert und in Umweltzielen und Umweltprogrammen weiter konkretisiert.
Umweltmanagementsystem Gesamtheit der systematischen Aktivitäten eines Unternehmens im Umweltschutz. Bestehen
in der Regel aus Umweltpolitik , Umweltzielen,
Umweltprogrammen. Das Umweltmanagementsystem wird in einem Umwelthandbuch dokumentiert. Umweltprogramme
Maßnahmenpläne zur Erreichung der Umweltziele unter Benennung von Verantwortlichen, zeitlichen Vorgaben, eingesetzter Mittel etc.
Umwelthandbuch Dokumentation des Umweltmanagementsystems eines Unternehmens. Integrierte Managementsysteme Wegen der sehr ähnlichen Strukturen von Umwelt- und Qualitätsmanagementsystemen
empfiehlt sich vor allem für kleinere Unternehmen der Aufbau Integrierte Systeme, die beide Normen erfüllen. Ergänzend können auch Aspekte wie Dokumentenmanagement oder der
Arbeitsschutz in einem integrierten Managementsystem aufgenommen werden. (vergl.:
Kalitzki, Haemisch, Gust Unternehmensberatung für Integrierte Mnagementsysteme)
Umweltbetriebsprüfung Die EG-Verordnung unterscheidet zwischen einer so genannten "1. Umweltprüfung", in der
die wesentlichen Umweltaspekte eines Unternehmens (vor dem Aufbau eines Umweltmanagementsystems) erfaßt werden und werden den regelmäßig folgenden
"Umweltbetriebsprüfungen", in denen die Funktion des aufgebauten Umweltmanagementsystems
geprüft wird. Im Unterschied zur EG-Öko-Audit Verordnung ist nach der DIN EN ISO 14001 ist eine 1. Umweltprüfung keine Pflicht. Es empfiehlt sich aber, in
einem ersten Schritt systematisch alle Umweltaspekt des Unternehmens zu erfassen. Umweltbetriebsprüfungen können von internen oder externen Fachkräften durchgeführt werden.
Validierung, Zertifizierung Nach dem EMAS-System werden Managementsysteme und Öffentliche Umwelterklärung durch unabhängige zugelassene Umweltgutachter validiert. Managementsysteme nach DIN-Normen werden von zugelassenen Zertifizierungs-Auditoren zertifiziert.
Schaubild zum Verfahren. interner Umweltbericht Ergebnisbericht einer systematsichen Prüfung aller Umweltaspekte eines Unternehmens
(Schwachstellenanalyse) einschließlich einem abgeleitetetem Maßnahmenkatalog. Interne Umweltberichte können der erste Schritt zum Aufbau von
Umweltmanagementsystem sein. Sie könenn aber auch als eigenständiges Instrument zur Festellung betrieblicher
Schwachstellen und besonderer Leistungen und direkt zur Einleitung von Maßnahmen dienen.
Deregulierung In einigen Bundesländern verringern die Umweltbehörden ihre Kontrollen bei Unternehmen,
die nach EG-Öko-Audit validiert sind und öffentliche Umwelterklärungen abgeben. ÖKO-Bilanzen
Unternehmensbezogene Öko-Bilanzen erfassen die Stoffströme eines Unternehmens (In-Put,
Out-Put) um Informationen über die Umweltauswirkungen eines Unternehmens zu erhalten und durch ein Öko-Controlling Entwicklungen zu steuern. Produktbezogene Öko-Bilanzen
erfassen alle Umweltauswirkungen eines Produktes über alle Produktionsstufen (von der Rohstoffgewinnung bis zu Entsorgung) hinweg. Sie dienen dem Nachweis ökologischer
Vorteile und zum Vergleich von Produkten. Umwelterklärung
Unternehmen und Organisationen die am Öko-Audit-System der EU (EMAS) teilnehmen
veröffentlichen in regelmäßien Abständen eine Umwelterklärung in der über die Entwicklungen im eigenen Umweltschutz berichtet wird und die wichtigsten Daten (Kennzahlen) zu den
Umweltauswirkungen der Organisation veröffentlicht werden. Die Umwelterklärung wird von unabhängigen zugelassenen Umweltgutachtern validiert; für gültig befunden. Abfallbilanzen / Abfallwirtschaftskonzept
Nach Kreislaufwirtschaft – und Abfallgesetz sind viele produzierenden Unternehmen verpflichtet, in jährlichen Abfallbilanzen Mengen und Entsorgungswege der anfallenden
Abfälle zu dokumentieren und über en Abfallwirtschaftskonzept für mehrere Jahre die Entsorgungssicherheit nachzuweisen. Umwelthaftung
Haftung von Unternehmen für eingetretene Umweltschäden. Nach dem Umwelthaftungsgesetz
können Unternehmen auch dann haften, wenn Umweltschäden im Rahmen des regulären, genehmigten betriebes entstanden sind. Unter Umständen obliegt es den Unternehmen
nachzuweisen, daß aufgetretene Umweltschäden nicht durch den Betrieb entstanden sind.
Gütesiegel: Blauer Engel, (Grüner Punkt), EMAS In der Regel Kennzeichnung für besonders umweltfreundliche Produkte. Das bekannteste
Kennzeichen in Deutschland, der "Blaue Umweltengel" wird unter Kontrolle des Umweltbundesamtes vergeben. Der "Gründe Punkt" ist dagegen kein Gütesiegel für ein
umweltfreundliches Produkt sondern nur eine Kennzeichnung des Entsorgungsweges. Das EG-Zeichen für Unternehmen, die am EG-Öko-Audit-System (EMAS) teilnehmen, durfte bisher
nur zur Werbung für das Unternehmen, nicht aber für einzelne Produkte des Unternehmen verwendet werden. Mit der EMAS II darf das Logo nun aucheingeschränkt in der Produkwerbung eingesetzt werden, wenn in der Werbung nur Aussagen getroffen werden, die auch in der
Umwelterklärung stehen und dort von unabhängigen Gutachtern überprüft wurden. |